Osnabrück, Niedersachsen: Leistungsbetrug – 2.700 Euro erschlichenes Bürgergeld
Fünfzig Tagessätze zu je 80 Euro, mithin insgesamt 4.000 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück. Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch.
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