Augsburg, Bayern: Urteile wegen millionenschwerer Schwarzarbeit rechtskräftig
Unter anderem wegen Nichtzahlung von Sozialabgaben wurden der Hauptbeschuldigte zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe und zwei Mitangeklagte zu drei Jahren und zehn Monaten sowie zwei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe vom Landgericht Augsburg im Jahr 2024 verurteilt. Nun hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 28.04.2026 die Revision verworfen.
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