(Gütersloh, Nordrhein-Westfalen). Im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle in der vergangenen Montagnacht (02.11.) stellten Beamte bei einem 34-jährigen Tatverdächtigen ein Fahrrad sicher.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen besteht der Verdacht, dass das Fahrrad aus einem Diebstahl stammt.
Polizei.news | Deutschland | Täglich aktuell
Das Wichtigste auf einen Blick
- Sicherstellung: Bei einer polizeilichen Kontrolle in der Nacht zum 2. November
- Tatverdächtiger: Ein 34-jähriger Mann
- Fahrrad: Graues Herrenrad, Hersteller Staiger, Modell Tennessee
- Vermutlicher vorheriger Standort: Bereich ZOB/Eickhoffstraße in Gütersloh
- Ermittlungsstand: Verdacht auf Diebstahl; Eigentümer bislang unbekannt
- Hinweise: Polizei Gütersloh unter Telefon 05241 869-0
Graues Herrenrad der Marke Staiger sichergestellt
Es stand zuvor vermutlich im Bereich des ZOB/ Eickhoffstraße. Ein möglicher Eigentümer konnte bislang nicht zugeordnet werden.
Es handelt sich um ein graues Herrenrad des Herstellers Staiger, Modell Tennessee.
Zeugenaufruf und Eigentümersuche
Die Polizei sucht Zeugen. Wer kann Angaben zu dem Fahrrad machen? Wer kann Hinweise auf die Eigentümer geben? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer der Vermittlung 05241 869-0 entgegen.
Quelle: Polizei Gütersloh
Bildquelle: Polizei Gütersloh
Polizei.news informiert | Fahrräder wiedererkennen
Diese Unterlagen helfen bei der Zuordnung eines Fahrrads
Eine dokumentierte Rahmennummer und aussagekräftige Fotos erleichtern es der Polizei, ein sichergestelltes Fahrrad seinem rechtmäßigen Eigentümer zuzuordnen.
1. Rahmennummer festhalten
Notieren Sie die individuelle Rahmennummer sowie Hersteller und Modell. Eine vorhandene Codierung gehört ebenfalls in Ihre Unterlagen.
2. Fotos und Kaufunterlagen sichern
Bewahren Sie Fotos des Fahrrads und vorhandene Eigentumsnachweise auf. Halten Sie auch besondere Merkmale und nachträglich angebrachtes Zubehör fest.
3. Fahrradpass ausfüllen
In einem Fahrradpass lassen sich die wichtigsten Daten und ein Foto zusammenführen. Bewahren Sie den vollständig ausgefüllten Pass sicher auf.
Gut zu wissen: Ein Fahrradpass unterstützt die Identifizierung des Rades, reicht allein jedoch nicht als Eigentumsnachweis aus.
Praktischer Tipp: Wenn Sie das beschriebene Fahrrad wiedererkennen, halten Sie beim Anruf bei der Polizei vorhandene Kaufunterlagen, Fotos und die Rahmennummer bereit.
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion