(Kloster Lehnin OT Netzen, Brandenburg). Montagmorgen meldete ein Zeuge der Polizei eine Verkehrsunfallfluch.
Nach bisherigen Erkenntnissen kam ein Dacia nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit zwei Holzpollern. Anschließend entfernte sich der Fahrer unerlaubt vom Unfallort.
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Das Wichtigste auf einen Blick
- Ort: Netzen, Gemeinde Kloster Lehnin, Landkreis Potsdam-Mittelmark
- Zeitpunkt: 2. November 2026, 07:00 Uhr
- Unfall: Dacia kam nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit zwei Holzpollern.
- Fahrer: 71-Jähriger entfernte sich unerlaubt vom Unfallort und wurde an seiner Wohnanschrift angetroffen.
- Alkoholvortest: 1,64 Promille
- Maßnahmen: Blutprobenentnahme, Untersagung der Weiterfahrt und Aufnahme mehrerer Strafanzeigen
- Sachschaden: Geschätzt etwa 5.000 Euro; Ermittlungen dauern an.
Die eingesetzten Beamten konnten den 71-jährigen Fahrer sowie das beschädigte Fahrzeug an seiner Wohnanschrift feststellen. Bei der anschließenden Kontrolle nahmen sie Alkoholgeruch wahr. Ein freiwilliger Alkoholvortest ergab einen Wert von 1,64 Promille. Die Polizei ordnete eine Blutprobenentnahme an, die anschließend durchgeführt wurde. Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt. Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 5.000 Euro geschätzt. Die Polizei nahm mehrere Strafanzeigen auf. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Quelle: Polizeidirektion West
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Auch nach einem Unfall mit Pollern: Anhalten und Schaden melden
Die Pflichten nach einem Verkehrsunfall gelten auch, wenn ein Fahrzeug gegen fremde Gegenstände wie Poller oder Zäune stößt. Ein weiterer wichtiger Sicherheitsaspekt ist möglicher Restalkohol am Morgen.
1. Anhalten und Unfallstelle sichern
Nach § 34 Straßenverkehrs-Ordnung müssen Unfallbeteiligte unverzüglich anhalten, den Verkehr sichern und sich über die Unfallfolgen vergewissern. Falls Menschen verletzt wurden, ist Hilfe zu leisten.
2. Feststellungen ermöglichen
Geschädigte müssen die Person, das Fahrzeug und die Art der Unfallbeteiligung feststellen können. Ist niemand vor Ort, besteht eine nach den Umständen angemessene Wartepflicht. Wer danach berechtigt wegfährt, muss die erforderlichen Feststellungen unverzüglich nachträglich ermöglichen, etwa durch eine Meldung bei einer nahe gelegenen Polizeidienststelle.
3. Restalkohol nicht unterschätzen
Auch nach einer Nacht Schlaf kann noch Alkohol im Körper vorhanden sein und die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Kaffee oder eine kalte Dusche machen nicht zuverlässig fahrtüchtig. Organisieren Sie im Zweifel eine andere Fahrgelegenheit.
Gut zu wissen: Ein Zettel mit Kontaktdaten allein erfüllt die Pflichten nach einem Unfall nicht. Die erforderliche Wartezeit und die anschließende unverzügliche Meldung werden dadurch nicht ersetzt.
Praktischer Tipp: Ist der Eigentümer eines beschädigten Gegenstands nicht erreichbar, nehmen Sie noch vom Unfallort aus Kontakt mit der Polizei auf und klären Sie das weitere Vorgehen.
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion