Haidt-Nord, BY: Zoll entdeckt verstecktes Gewehr im Auto – Fahrer ohne Genehmigung

Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Schweinfurt haben am Montagvormittag (27.04.2026) ein funktionsfähiges Mehrladegewehr im Kofferraum eines Pkw sichergestellt.

Gegen 11:00 Uhr kontrollierten die Zollbeamten an der Tank- und Rastanlage (TRA) Haidt-Nord an der Autobahn 3 in Fahrtrichtung Frankfurt einen aus der Slowakei kommenden Pkw.

Der Fahrer, ein slowakischer Staatsbürger, gab auf Nachfrage hin an, sich auf dem Weg nach Bergtheim (Landkreis Würzburg) zu befinden. Die explizite Frage nach einem Mitführen von Betäubungsmitteln, Waffen oder hochsteuerbaren Waren wie Zigaretten oder Alkohol verneinte der Mann zunächst deutlich.

Bei der anschließenden Durchsuchung des Fahrzeugs wurden die Beamten im Kofferraum fündig. Unter mehreren Handtüchern verborgen, stießen sie auf einen einfachen Pappkarton, in dem sich ein funktionsfähiges Mehrladegewehr im Kaliber .22 befand. Eine sichere Verwahrung oder ein vorschriftsmäßiger Transport der Waffe waren nicht gegeben.

Obwohl der Beschuldigte behauptete, von Beruf Waffenhändler zu sein, fehlten jegliche Genehmigungen für das Verbringen der Schusswaffe nach Deutschland. Nach Rücksprache mit Zollfahndung und Staatsanwaltschaft wurde noch vor Ort ein Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Verbringens einer Schusswaffe eingeleitet. Die Waffe wurde durch die Beamten sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen übernimmt nun das zuständige Zollfahndungsamt München.


Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Schweinfurt entdeckten diese Waffe bei einer Kontrolle auf der A3. Bildquelle: Hauptzollamt Schweinfurt

Hintergrundinfos:

  • Verbringen von Waffen: Wer Schusswaffen aus dem Ausland nach Deutschland bringt, benötigt zwingend eine vorherige Erlaubnis (Verbringungserlaubnis gemäß § 29 WaffG). Dies gilt auch für Staatsbürger anderer EU-Mitgliedstaaten und selbst dann, wenn die Person im Herkunftsland eine Lizenz besitzt.
  • Transportvorschriften: Schusswaffen dürfen im öffentlichen Raum nur in einem verschlossenen Behältnis (z. B. ein mit Vorhängeschloss gesicherter Koffer) und getrennt von der Munition transportiert werden. Ein offener Pappkarton unter Handtüchern erfüllt diese Sicherheitsauflagen keinesfalls.

 

Quelle: Hauptzollamt Schweinfurt
Bildquelle: Hauptzollamt Schweinfurt

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