Operation Herakles: 9.304 Rufnummern von Cyberkriminellen abgeschaltet
(Stuttgart, Baden-Württemberg). Das bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichtete Cybercrime-Zentrum (CCZ) und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA) haben in enger Kooperation mit dem Bundeskriminalamt (BKA), der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sowie der Bundesnetzagentur (BNetzA) und in Zusammenarbeit mit dem österreichischen Bundeskriminalamt die Infrastruktur von mutmaßlichen Cyber-Kriminellen erneut erheblich geschwächt.
Im Zuge der „Operation Herakles“ als Teil der groß angelegten Anti-Scam-Strategie von CCZ und LKA ist es gelungen, innerhalb der letzten drei Monate 9.304 deutsche Rufnummern, die nach bisherigen Erkenntnissen zur Begehung von Betrugsstraftaten, insbesondere nach dem Modus Operandi Cyber-Trading-Fraud (Cyber-Anlagebetrug), genutzt wurden, zu identifizieren und abzuschalten.
Damit wurden seit Beginn der Operation Herakles 13.888 Rufnummern abgeschaltet, davon 13.397 deutsche und 491 österreichische Rufnummern. Mit Blick auf identifizierte österreichische Rufnummern erfolgt ein enger und vertrauensvoller Austausch mit dem österreichischen BKA.
Die sich gegen bislang unbekannte Täter wegen des Verdachts der Verabredung zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug richtenden Maßnahmen wurden unter der Leitung des CCZ in enger Zusammenarbeit mit dem LKA sowie mit Unterstützung durch das BKA vollzogen. Die Finanzaufsicht Bafin ermittelt in eigener Zuständigkeit gegen unerlaubte Geschäfte des Cyber-Tradings.
Mit ihren Ermittlungsergebnissen, die zur Identifizierung zahlreicher verdächtiger Rufnummern geführt haben, hat die Bafin die Maßnahmen wesentlich gefördert.
Die Bundesnetzagentur hat im Zusammenhang mit dem Vorgehen aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen die verantwortlichen Telekommunikationsunternehmen ergriffen. Ziel war es, die missbräuchliche Registrierung und Nutzung von Rufnummern durch Täter zu verhindern. So wurden die Unternehmen aufgefordert, Rufnummern abzuschalten und ihre Registrierungsprozesse anzupassen.
Gleichermaßen wurden sie verpflichtet, die Compliance-Kontrollen ihrer Vertriebspartner und Händler zu verstärken und diese einer eingehenderen Überprüfung zu unterziehen, um weiterem Missbrauch vorzubeugen.
Im Rahmen der Zusammenarbeit wurden Strukturen und Verfahrenswege institutionalisiert, die es den beteiligten Behörden künftig ermöglichen, erhebliche Mengen deliktisch genutzter Rufnummern systematisch zu identifizieren und einer Abschaltung zuzuführen. Dabei greifen strafprozessuale, polizeirechtliche und aufsichtsrechtliche Maßnahmen ineinander.
Mit der „Operation Herakles“ verfolgen die beteiligten Behörden erstmals ein abgestimmtes strategisches Ziel, nämlich die kriminelle Infrastruktur systematisch und nachhaltig zu schwächen und die Täterschaft aus dem Bundesgebiet zu verdrängen. Im Wege zielgerichteter strafprozessualer Maßnahmen sollen anhängige Straftaten aufgeklärt, Tatverdächtige ermittelt, kriminelle Gruppierungen wirksam beeinträchtigt, weitere Straftaten verhindert sowie potenzielle Geschädigte nachhaltig geschützt werden.
Bereits im Juni und Oktober 2025 ist es gelungen über 2.200 mutmaßlich zur Umsetzung von Cyber-Betrugsstraftaten genutzte Domains vom Netz zu nehmen. Im Dezember wurden rund 3.500 mutmaßlich zur Begehung solcher Taten genutzte Rufnummern abgeschaltet (Gemeinsame Pressemitteilung des CCZ, des LKA und der Bafin vom 08.12.2025 / Gemeinsame Pressemitteilung des CCZ, des LKA und der Bafin vom 13. Oktober 2025 / Gemeinsame Pressemitteilung der CCZ und des LKA vom 17. Juni 2025).
Das CCZ und das LKA werden in Kooperation mit dem BKA, der Bafin und der BNetzA sowie ausländischen Partnern ihr entschiedenes Vorgehen gegen solche Straftaten im Netz fortsetzen und weitere Maßnahmen ergreifen, um Cyber-Trading-Betrug sowie andere Betrugsformen weiter nachhaltig zu bekämpfen.
Zusätzliche Information
Das Deliktsphänomen «Cyber-Trading-Fraud» hat sich in den letzten Jahren zu einem Massenphänomen mit industriellem Ausmaß entwickelt, mit stetig steigenden Fallzahlen und Schadenssummen. Die Polizei, das Cybercrime-Zentrum und die Bafin empfehlen bei besonders verlockend klingenden Angeboten:
- Informieren Sie sich genau über die Trading-Plattform, bevor Sie sich anmelden oder Geld überweisen.
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Nehmen Sie sich Zeit, um das Angebot in Ruhe zu prüfen und zu bewerten.
- Geben Sie keine vertraulichen Daten, wie Zugangsdaten zum Online-Banking oder Depot, preis.
- Übermitteln Sie keine Kopien Ihrer Ausweisdokumente oder Zahlungskarten.
- Erstatten Sie im Betrugsfall Strafanzeige.
Die Bafin weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass Anbieter von Finanz- und Wertpapier-dienstleistungen in Deutschland grundsätzlich einer Erlaubnis bedürfen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten vor Investitionen prüfen, ob ein Unternehmen über eine entsprechende Zulassung verfügt.
Über die Maschen der Kriminellen und wie Sie sich schützen können, informieren die Polizei und die Bafin ausführlich auf ihren Webseiten: Polizeiliche Kriminalprävention und der Bafin
Nutzen Sie den Service der Verbraucherzentrale oder einer unabhängigen Finanzberatung und lassen Sie Angebote prüfen.
Quelle: Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Bildquelle: Landeskriminalamt Baden-Württemberg