Cannabis-Razzia: Zoll entdeckt 795 Pflanzen – zwei Verdächtige in Untersuchungshaft
(Grimma, Rochlitz und Erlau, Sachsen). Das Zollfahndungsamt Dresden hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft Chemnitz am 27.10.2026 insgesamt vier Objekte in Grimma, Rochlitz und Erlau durchsucht.
Dabei wurde eine Cannabis-Indoor-Plantage aufgefunden und 795 Cannabis-Pflanzen sowie knapp 4,7 Kilogramm abgeerntetes Marihuana sichergestellt. Zwei Verdächtige wurden vorläufig festgenommen und wanderten im Anschluss in Untersuchungshaft. Unterstützt wurde der Zoll bei dieser Maßnahme durch Kräfte der Bundespolizei sowie der Landespolizei Sachsen und des Technischen Hilfswerks.
Die seit Anfang 2026 geführten Ermittlungen richteten sich gegen eine deutsch-albanische Tätergruppierung. Den sieben Männern im Alter von 23-60 Jahren wird vorgeworfen, durch den Aufbau und den Betrieb der illegalen Cannabis-Plantage als besonders schwerer Fall gegen das Konsumcannabisgesetz verstoßen zu haben.
Im Zuge der umfangreichen Ermittlungen, bei welchen auch Spezialkräfte des Zolls und der Bundespolizei zum Einsatz kamen, konnte der Standort der Plantage lokalisiert werden. Des Weiteren konnte ermittelt werden, wie die Täter professionelles technisches Equipment, Samen und Setzlinge für die Plantage sowie Düngemittel für die Pflanzen beschafften.
Bei der Durchsuchung konnten neben den Pflanzen und dem abgeernteten Marihuana noch umfangreiche Technik auf der Plantage (Beleuchtungs- und Belüftungstechnik, elektrische Wechselrichter, Vorsteuergeräte, elektrische Schalteinheiten), zwei Luftgewehre, Schrotmunition, ein Flugabwehrgeschoss, eine Drohne sowie umfangreiche elektronische Beweismittel in Form von Mobiltelefonen, Speichermedien und Computern sichergestellt.
Allein die bereits abgeernteten 4,7 Kilogramm Marihuana haben dabei einen Straßenverkaufswert von etwa 47.000 Euro. Die weitere Auswertung auch der umfangreichen elektronischen Beweismittel wird dabei noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Chemnitz und des Zollfahndungsamtes Dresden dauern an.
Zusatzinfo:
Das bandenmäßige Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge wird gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Konsumcannabisgesetz als besonders schwerer Fall mit einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren bis zu 15 Jahren bestraft. Dazu zählt auch der Aufbau und Unterhalt einer illegalen Cannabis-Plantage.
Quelle: Zollfahndungsamt Dresden
Bildquelle: Zollfahndungsamt Dresden