96 Gramm Cannabis und Feinwaage entdeckt – Bundespolizei nimmt 22-Jährigen fest

(Mülheim an der Ruhr, Nordrhein-Westfalen). Am Freitagabend (30. Oktober) überprüften Bundespolizisten am Mülheimer Hauptbahnhof einen Mann.

Dieser besaß knapp 100 g der pflanzlichen Droge.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Hauptbahnhof Mülheim an der Ruhr, Bahnsteig zu Gleis 2
  • Zeitpunkt: Freitag, 30. Oktober 2026, gegen 20:30 Uhr
  • Kontrollierter: Ein 22-jähriger irakischer Staatsbürger aus Lübbecke
  • Cannabis: Die Beamten stellten 52 g Haschisch und 44 g Marihuana fest.
  • Weitere Gegenstände: Eine digitale Feinwaage, ein Teppichmesser, ein Tierabwehrspray, zwei Mobiltelefone und eine geringe Menge Bargeld wurden ebenfalls beschlagnahmt.
  • Maßnahmen: Vorläufige Festnahme und Transport zur Bundespolizeiwache im Essener Hauptbahnhof
  • Ermittlungen: Verdacht auf Handeltreiben und Besitz von mehr als 60 g nach dem Konsumcannabisgesetz

Gegen 20:30 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Mülheim an der Ruhr. Dabei trafen sie auf einen 22-Jährigen, welcher sich rauchend am Bahnsteig zu Gleis 2 aufhielt. Bei der Kontrolle äußerte der irakische Staatsbürger, dass er Betäubungsmittel mit sich führe. Diese übergab er freiwillig an die Beamten. Augenscheinlich war die Freimenge überschritten, weshalb die Uniformierten ihn durchsuchten. Dabei stellten sie 52 g Haschisch in einer Plastiktüte, 44 g Marihuana in einer Verschlusstüte, eine digitale Feinwaage, ein Teppichmesser, ein Tierabwehrspray, zwei Mobiltelefone und eine geringe Menge Bargeld fest und beschlagnahmten die Gegenstände.

Die Einsatzkräfte nahmen den Mann vorläufig fest und brachten ihn zur Bundespolizeiwache im Essener Hauptbahnhof. Ein Fingerabdruckscan bestätigte seine Identität zweifelsfrei.

Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen der Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz (Handeltreiben und Besitz von mehr als 60 g) gegen den jungen Mann aus Lübbecke ein.

 

Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin / Bundespolizeiinspektion Dortmund
Bildquelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin / Bundespolizeiinspektion Dortmund


Polizei.news informiert | Cannabis und Besitzgrenzen

25, 50 oder 60 Gramm: Welche Cannabisgrenze gilt wann?

Das Konsumcannabisgesetz unterscheidet zwischen erlaubtem Besitz, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Dabei kommt es auch darauf an, wo sich die Person mit dem Cannabis aufhält.

1. Unterwegs sind bis zu 25 Gramm erlaubt

Volljährige dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum besitzen. Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind bis zu 50 Gramm erlaubt. Die insgesamt besessene Menge darf dabei 50 Gramm nicht überschreiten.

2. Eine kleine Überschreitung bleibt nicht folgenlos

Außerhalb des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts ist der Besitz von mehr als 25 bis einschließlich 30 Gramm eine Ordnungswidrigkeit. Für die insgesamt besessene Menge gilt dies bei mehr als 50 bis einschließlich 60 Gramm.

3. Strafbarkeit beginnt unterwegs schon über 30 Gramm

Wer außerhalb seines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts mehr als 30 Gramm besitzt, erfüllt grundsätzlich einen Straftatbestand. Gleiches gilt beim Besitz von insgesamt mehr als 60 Gramm. Diese 60 Gramm sind daher keine erlaubte Freimenge.

Gut zu wissen: Bei Blüten, blütennahen Blättern und sonstigem Pflanzenmaterial beziehen sich die gesetzlichen Gewichtsgrenzen auf das Gewicht nach dem Trocknen.

Praktischer Tipp: Wer Cannabis zum Eigenkonsum mitführt, sollte sich an der erlaubten Grenze von 25 Gramm orientieren. Die höheren Schwellen für Bußgeld oder Strafbarkeit sind keine zusätzlichen Erlaubnismengen.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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