Auto prallt gegen Baum – Krone bricht ab, Fahrer flüchtet und wird bewusstlos gefunden

(Bremerhaven, Bremen). Mit einem Baum kollidiert ist in der Nacht zum Sonntag, 1. November, ein Autofahrer in Bremerhaven-Geestemünde.

Die Kollision war so heftig, dass die Krone des Baums abbrach. Der mutmaßlich unter Betäubungsmitteleinfluss stehende Fahrer flüchtete anschließend von der Unfallstelle, wurde aber kurz darauf gestellt.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Georgstraße/Arndtstraße in Bremerhaven-Geestemünde
  • Zeitpunkt: Sonntag, 1. November; Meldung bei der Polizei gegen 5.55 Uhr
  • Unfall: Ein Mercedes kollidierte mit einem Baum und einem Verkehrszeichen. Die Baumkrone brach ab.
  • Fahndung: Ein Kennzeichen blieb am Unfallort zurück; das Fahrzeug wurde an der Ulmenstraße gefunden.
  • Mutmaßlicher Fahrer: Ein 30-Jähriger ohne Fahrerlaubnis, der bewusstlos im Fahrzeug saß und ins Krankenhaus kam
  • Durchsuchung: Mögliche Betäubungsmittel und zwei griffbereite Messer im Auto gefunden
  • Schaden: Insgesamt rund 17.000 Euro

Baumkrone liegt fünf Meter vom Stamm entfernt

Gegen 5.55 Uhr erhielt die Polizei den Hinweis auf den Verkehrsunfall an der Georgstraße. Zeugen berichteten, dass ein Auto an der Kreuzung zur Arndtstraße mit einem Baum und einem Verkehrszeichen kollidiert sei und sich daraufhin entfernt habe. Nähere Informationen waren zunächst nicht zu erfahren.

Jedoch waren an der Unfallstelle diverse Trümmerteile liegengeblieben – unter anderem ein Kennzeichen. Die durch die Wucht des Unfalls abgetrennte Baumkrone lag ca. fünf Meter vom Stamm entfernt auf dem Gehweg. Durch den Baum war auch ein geparktes Auto in Mitleidenschaft gezogen worden.

Polizei findet bewusstlosen Mann im Unfallfahrzeug

Nach kurzer Fahndung fanden die Einsatzkräfte das Unfallfahrzeug abgestellt an der Ulmenstraße. Die Airbags in dem Mercedes hatten nicht ausgelöst. Auf dem Fahrersitz befand sich eine bewusstlose Person, bei der davon ausgegangen wird, dass es sich um den Unfallverursacher handelte.

Die Polizeibeamten leiteten Erste-Hilfe-Maßnahmen ein. Hinzugerufene Rettungskräfte der Feuerwehr Bremerhaven übernahmen den Verletzten und brachten ihn in ein Krankenhaus. Dort wurde dem 30-Jährigen im Rahmen der Behandlung auch eine Blutprobe entnommen.

Drogenverdacht und zwei griffbereite Messer

Bei dem Fahrer sowie im Auto fanden sich diverse Anhaltspunkte darauf, dass der Mann zuvor Betäubungsmittel konsumiert haben könnte. Eine Fahrerlaubnis besitzt der 30-Jährige nicht. Der Mercedes wurde polizeilich sichergestellt.

Bei einer richterlich angeordneten Durchsuchung des Wagens fanden die Beamten neben möglichen Betäubungsmitteln auch zwei griffbereite Messer. Auf den Mann kommen nun diverse Strafanzeigen zu, unter anderem wegen Straßenverkehrsgefährdung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Drogenbesitzes. Der Gesamtschaden wird auf rund 17.000 Euro geschätzt.

 

Quelle: Polizei Bremerhaven
Bildquelle: Polizei Bremerhaven


Polizei.news informiert | Erste Hilfe

Bewusstlosigkeit erkennen und Hilfe organisieren

Eine bewusstlose Person benötigt sofort Hilfe. Prüfen Sie zunächst die eigene Sicherheit und sprechen Sie die betroffene Person deutlich an.

1. Reaktion und Atmung prüfen

Reagiert die Person nicht auf Ansprache und vorsichtiges Berühren, rufen Sie laut um Hilfe. Prüfen Sie die Atmung höchstens zehn Sekunden lang.

2. Normale Atmung: stabile Seitenlage

Eine bewusstlose, normal atmende Person wird in die stabile Seitenlage gebracht. Veranlassen Sie den Notruf 112 und kontrollieren Sie die Atmung weiterhin regelmäßig.

3. Keine normale Atmung: Wiederbelebung beginnen

Atmet die bewusstlose Person nicht normal oder bestehen Zweifel daran, muss sofort mit der Wiederbelebung begonnen werden. Alarmieren Sie 112 beziehungsweise lassen Sie andere den Notruf übernehmen.

Gut zu wissen: Bei Bewusstlosigkeit können erschlaffte Muskeln dazu führen, dass die Zunge die Atemwege blockiert. Deshalb ist die Atemkontrolle entscheidend.

Praktischer Tipp: Nutzen Sie beim Notruf die Freisprechfunktion und folgen Sie den Anweisungen der Leitstelle.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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