(Münchengosserstädt, Thüringen). Seit etwa einem halben Jahr kommt es in Münchengosserstädt zu wiederholten Sachbeschädigungen an einem Grundstück in der Gebrüder-Förster-Straße.
Nach bisherigen Erkenntnissen betritt eine bislang unbekannte Person wiederholt das frei zugängliche Grundstück eines Anwohners und schneidet dort unberechtigt Büsche und Gehölze zurück.
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Das Wichtigste auf einen Blick
- Ort: Grundstück in der Gebrüder-Förster-Straße in Münchengosserstädt
- Zeitraum: Wiederholte Sachbeschädigungen seit etwa einem halben Jahr
- Letzter Vorfall: In der Nacht zum Sonntag, gegen 4.30 Uhr
- Handlungen: Unberechtigter Rückschnitt von Büschen und Gehölzen; zuletzt zudem Beleuchtung einer Kamera am Hauseingang mit Klebeband verklebt
- Anzeige: Wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs aufgenommen
- Zeugensuche: Hinweise zur unbekannten Person oder zu den Vorfällen nimmt die Polizeiinspektion Apolda entgegen
In der Nacht zum Sonntag kam es erneut zu einem Vorfall. Gegen 4.30 Uhr betrat eine Person den Vorgarten und beschnitt dort die Büsche. Zudem wurde die Beleuchtung einer am Hauseingang installierten Kamera mit Klebeband verklebt.
Die Polizei hat eine Anzeige wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs aufgenommen.
Zeugenaufruf
Zeugen, welche Hinweise zu der Person oder den Vorfällen geben können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Apolda zu melden (Tel.: 03644/541-0).
Quelle: Landespolizeiinspektion Jena
Bildquelle: Symbolbild Polizei.news-Redaktion / KI-generiert mit OpenAI
Polizei.news informiert | Sachbeschädigungen dokumentieren
Wiederholte Schäden: Beobachtungen und Nachweise geordnet festhalten
Eine nachvollziehbare Dokumentation hilft, einzelne Vorfälle bei einer Anzeige genau zu beschreiben. Wichtig sind konkrete Beobachtungen und aussagekräftige Bilder.
1. Schäden fotografieren
Halten Sie den Zustand mit Übersichts- und Detailbildern fest. Notieren Sie, wann Sie die Veränderung entdeckt haben und wann der betroffene Bereich zuletzt unbeschädigt war.
2. Vorfälle getrennt erfassen
Legen Sie für jedes Ereignis einen eigenen Eintrag mit Datum, Uhrzeit beziehungsweise möglichem Zeitraum und Beschreibung an. Ergänzen Sie vorhandene Zeugen und trennen Sie eigene Wahrnehmungen von Vermutungen.
3. Nachweise der Polizei zur Verfügung stellen
Fotos und andere vorhandene Nachweise können eine Anzeige ergänzen. Teilen Sie mit, wenn Sie weitere gleichartige Vorfälle festgestellt haben, und nennen Sie ein bereits bekanntes Aktenzeichen.
Gut zu wissen: Auch Zeugen können eine Sachbeschädigung anzeigen. Onlineanzeigen sind für nicht dringende Sachverhalte vorgesehen; bei einer akuten Gefahr wählen Sie die 110.
Praktischer Tipp: Bewahren Sie Fotos und Notizen nach Datum sortiert auf. So können Sie neue Vorfälle ergänzen, ohne frühere Beobachtungen miteinander zu vermischen.
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion