(Prinzhöfte, Niedersachsen). Bereits Ende der vergangenen Woche haben bislang unbekannte Personen 35 asbesthaltige Betonplatten in der Straße Hasenbusch in Prinzhöfte auf einem dortigen Grünstreifen abgelegt.
In dem Zusammenhang sucht die Polizei nach Personen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben.
Polizei.news | Deutschland | Täglich aktuell
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ablagerung: Unbekannte legten 35 asbesthaltige Betonplatten auf einem Grünstreifen ab.
- Ort: Straße Hasenbusch in Prinzhöfte.
- Zeitraum: Ende der vergangenen Woche.
- Ermittlungen: Die Polizei sucht Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben.
Polizei sucht Zeugen
Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 04431/941-0 mit der Polizei Wildeshausen in Verbindung zu setzen.
Quelle: Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
Bildquelle: Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
Polizei.news informiert | Asbesthaltige Abfälle
Verdächtige Platten liegen lassen und den Fund melden
Asbesthaltige Baustoffe können gefährliche Fasern freisetzen, wenn sie beschädigt oder unsachgemäß bearbeitet werden. Entscheidend für die Gesundheitsgefahr ist, ob Fasern freigesetzt und eingeatmet werden können.
1. Nicht bewegen oder zerkleinern
Lassen Sie verdächtige Ablagerungen unberührt. Brechen, sägen oder schleifen Sie die Platten nicht und versuchen Sie nicht, diese selbst aufzuräumen.
2. Fundort genau mitteilen
Melden Sie eine verdächtige Ablagerung der Polizei oder der örtlich zuständigen Abfallbehörde. Beschreiben Sie den Standort, ohne die Materialien für eine nähere Untersuchung anzufassen.
3. Entsorgung fachkundig organisieren
Überlassen Sie die Entsorgung einer geeigneten Fachfirma. Die örtliche Abfallbehörde informiert über zugelassene Entsorgungswege und die geltenden Annahmebedingungen.
Gut zu wissen
Auch Baustoffe mit fest gebundenem Asbest gelten bei der Entsorgung als gefährliche Abfälle. Sie gehören nicht in gewöhnlichen Bauschutt.
Praktischer Tipp
Wenn Sie eine Ablagerung beobachten, notieren Sie aus sicherer Entfernung Zeitpunkt, Fahrzeugbeschreibung und gegebenenfalls das Kennzeichen. Geben Sie diese Angaben unmittelbar an die Polizei weiter.
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion