Mit zwei Rindern zur Auktion: Polizei stoppt überlastetes Opel-Gespann

(Hamm, Nordrhein-Westfalen). Zwei Rinder auf dem Weg zur Viehauktion in den Zentralhallen: Dafür hatte ein 26-jähriger Landwirt aus Coesfeld einen Opel Meriva mit einem zweiachsigen Viehanhänger zusammengebracht.

Bei einer Kontrolle am Dienstag, 3. November 2026, um 8.20 Uhr auf der Dortmunder Straße zeigte sich dem Verkehrsdienst des Polizeipräsidiums Hamm allerdings: Das Gespann hatte gleich an zwei Stellen ein Gewichtsproblem.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Transport: Ein Landwirt war mit einem Opel Meriva und zwei Rindern in einem Viehanhänger unterwegs.
  • Kontrolle: Der Verkehrsdienst überprüfte das Gespann am 3. November um 8.20 Uhr auf der Dortmunder Straße.
  • Anhängelast: Die zulässige Anhängelast des Opel war um 690 Kilogramm überschritten.
  • Zuggesamtgewicht: Auch die zulässige Grenze von 3,2 Tonnen für die Fahrzeugkombination wurde überschritten.

Anhängelast um 690 Kilogramm überschritten

Der Opel war nicht dafür geeignet, den mit zwei Rindern beladenen Anhänger zu ziehen: Dessen tatsächliches Gewicht überschritt die zulässige Anhängelast des Meriva um 690 Kilo.

Mit den beiden Rindern überschritt das Gespann außerdem sein zulässiges Zuggesamtgewicht von 3,2 Tonnen. Dieses umfasst den Anhänger samt seiner Ladung und das Zugfahrzeug.

Für eine geeignete Kombination mussten deshalb sowohl die zulässige Anhängelast als auch die Gewichtsgrenzen der Fahrzeugkombination eingehalten werden.



Verkehrsdienst warnt vor erheblichen Gefahren

Christian Klasing, Leiter des Verkehrsdienstes, betont: „Bei einer solchen ungeeigneten Kombination aus Pkw und Anhänger ist die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet. Dadurch entstehen erhebliche Gefahren, sowohl für den Fahrzeugführer selbst als auch für unbeteiligte Dritte. Die zulässigen Gewichte und Anhängelasten sind keine Verhandlungssache.“

Auf dem Weg zur Auktion galt somit schon vor dem ersten Gebot: Weniger ist manchmal mehr, zumindest auf dem Anhänger.

 

Quelle: Polizeipräsidium Hamm
Bildquelle: Polizeipräsidium Hamm


Polizei.news erklärt | Gewichte beim Anhängerbetrieb
Anhängelast und Zuggesamtgewicht getrennt prüfen

Ob ein Auto einen beladenen Anhänger ziehen darf, hängt von mehreren Grenzen ab. Die Anhängelast allein reicht für die Beurteilung einer Fahrzeugkombination nicht aus.

1. Anhängelast des Zugfahrzeugs beachten

Die zulässige Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren angegeben. Dabei wird zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern unterschieden.

2. Gewichtsgrenzen des gesamten Gespanns prüfen

Zusätzlich kann das zulässige Zuggesamtgewicht begrenzt sein. Diese Grenze kann niedriger liegen als die rechnerische Summe aus zulässigem Gesamtgewicht des Autos und maximaler Anhängelast.

3. Beladung vollständig berücksichtigen

Beziehen Sie neben der Ladung im Anhänger auch die Beladung des Zugfahrzeugs ein. Ebenso müssen die zulässigen Gewichte und Achslasten der einzelnen Fahrzeuge eingehalten werden.

Gut zu wissen

Eine passende Fahrerlaubnis ersetzt nicht die Prüfung der technischen Grenzen von Auto und Anhänger.

Praktischer Tipp

Vergleichen Sie vor der Fahrt die Fahrzeugpapiere beider Fahrzeuge. Bei unklaren tatsächlichen Gewichten schafft eine geeignete Fahrzeugwaage Klarheit.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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