(A14, Raststätte Muldental, Sachsen). Am Freitagvormittag wies ein mit Gefahrgut beladener Lkw erhebliche Mängel auf.
Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Polizei.news | Deutschland | Täglich aktuell
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ort: A14, Kontrolle an der Raststätte Muldental
- Zeitpunkt: 06.11.2026, gegen 08:00 Uhr
- Anlass: Gefahrguttransport mit überhöhter Geschwindigkeit und zu geringem Sicherheitsabstand aufgefallen
- Mängel: Riss im Hauptrahmen des Aufliegers, erhebliche Bremsmängel und ein Gefahrgutbehälter, der vom Auflieger zu rutschen drohte
- Begutachtung: DEKRA-Sachverständiger bestätigte die Mängel; Lkw als verkehrsuntauglich eingestuft
- Maßnahme: Weiterfahrt für den 26-jährigen Fahrer untersagt
- Mögliche Bußgelder: Bis zu 825 Euro für den Fahrer und 1.700 Euro für den Unternehmer laut Polizeimeldung
Die Lkw-Kontrollgruppe der Verkehrspolizeiinspektion Leipzig führte am Freitagmorgen Kontrollen auf der Bundesautobahn 14 durch. Dabei fiel den Beamten gegen 08:00 Uhr ein Gefahrguttransport auf. Er fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit und mit zu geringem Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Das Gespann wurde an der Raststätte Muldental einer Kontrolle unterzogen. Dabei stellten die Polizisten fest, dass der Auflieger einen Riss im Hauptrahmen hatte, das Bremssystem der Gefahrguteinheit erhebliche Mängel aufwies und der Gefahrgutbehälter zudem vom Auflieger zu rutschen drohte.
Ein Sachverständiger der DEKRA bestätigte die Mängel, sodass der Lkw als verkehrsuntauglich eingestuft wurde. Dem 26-jährigen Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Zudem muss er mit einer Geldbuße von bis zu 825 Euro rechnen. Dem Unternehmer droht ein Bußgeld in Höhe von 1.700 Euro.
Quelle: Polizeidirektion Leipzig
Bildquelle: Symbolbild Polizei.news-Redaktion / KI-generiert mit OpenAI
Polizei.news informiert | Sicherheit von Nutzfahrzeugen
Technische Mängel können zum sofortigen Fahrtende führen
Bei Nutzfahrzeugkontrollen werden nicht nur Fahrweise und Unterlagen geprüft. Auch der technische Zustand und die sichere Beförderung der Ladung sind entscheidend.
1. Weiterfahrt kann untersagt werden
Nach § 7 der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße kann die Benutzung eines Fahrzeugs bei erheblichen oder gefährlichen Mängeln bis zu deren Beseitigung vorläufig untersagt werden.
2. Mehrere Mängel können sich gegenseitig verstärken
Die Verordnung berücksichtigt auch das Zusammenwirken mehrerer Mängel. Entsteht dadurch eine größere Gefahr für Verkehrssicherheit oder Umwelt, kann eine Einstufung in die nächsthöhere Mängelgruppe erforderlich sein.
3. Mindestabstand auf Autobahnen beachten
Für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen schreibt § 4 Absatz 3 StVO auf Autobahnen mindestens 50 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vor, wenn die Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt.
Gut zu wissen: Die Meldung nennt weder die Art noch die Menge des geladenen Gefahrguts. Aussagen über eine konkrete Stoffgefahr lassen sich daraus nicht ableiten.
Praktischer Tipp: Melden Sie festgestellte sicherheitsrelevante Fahrzeugmängel unverzüglich im Betrieb und lassen Sie diese fachgerecht prüfen, bevor die Fahrt fortgesetzt wird.
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion