Karlsruhe, BW: Arbeitnehmerinnen schwarz beschäftigt – 12.600 € Strafe für Unternehmer
Bei einer Kontrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe wurde ein Versandhandelsunternehmer aus dem Neckar-Odenwald-Kreis überführt, der zwei Arbeitnehmerinnen ohne Anmeldung zur Sozialversicherung beschäftigte. Das Amtsgericht Mosbach verhängte gegen den Unternehmer eine Geldstrafe von 12.600 Euro.
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