Osnabrück, Niedersachsen: Bewährungsstrafe nach Betrug mit Sozialleistungen
Fünf Monate Haft, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Münster für eine Leistungsbezieherin aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück. Die Freiheitsstrafe wurde zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt.
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